was wir leisten

Wer durch eine Straftat verletzt oder geschädigt worden ist, braucht manchmal Hilfe oder Unterstützung in verschiedener Form, um mit den daraus resultierenden vielfältigen Belastungen und Nöten umzugehen, wieder auf die Beine zu kommen und – soweit möglich – in die gesellschaftliche Normalität zurückzukehren. Die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein unterstützt Opfer von Straftaten finanziell. Die Stiftung tritt ein, wenn bestehende Instrumente zur Entschädigung von Opfern nicht ausreichen. Durch ihre Leistung will die Stiftung damit zur Linderung der wirtschaftlichen Notlage, die Folge insbesondere einer Gewalttat sein kann, beitragen.

 

Außerdem kann die Stiftung im Bereich des Opferschutzes tätige Organisationen des Landes Schleswig-Holstein unterstützen und deren Hilfsmöglichkeiten auf diesem Weg sinnvoll ergänzen.

 

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über den Aufbau und die Arbeit der Stiftung und haben die Möglichkeit, über die Seite „Kontakt“ noch offene Fragen an die Stiftung zu richten sowie über die Seite „Antragsformulare“ das nötige Formblatt für einen Antrag an die Stiftung herunter zu laden.

 

die stiftung

Am 30. März 2009 wurde die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel errichtet. Kapitalgeber ist das Land Schleswig-Holstein. Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 2 Absatz 1 der Satzung der Stiftung).

 

Was wir leisten:

Die Stiftung kann Menschen, die nach dem 30. März 2009 Opfer einer Straftat geworden und deshalb in eine finanzielle Notlage geraten sind, finanziell unterstützen. Sie kann einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal bis zu 5.000,-- € gewähren, um auf diesem Weg die Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu ermöglichen, wenn der Täter nicht in der Lage ist, entsprechende Ansprüche zu erfüllen.

 

Über die Vergabe von Zuwendungen nach den Zuwendungsrichtlinien entscheidet der Vorstand der Stiftung. Das Kuratorium der Stiftung hat folgenden Vorstand bestellt:

 

Wiebke Hoffelner

Leitende Oberstaatsanwältin bei dem Generalstaatsanwalt

des Landes Schleswig-Holstein

(Vorsitzende des Vorstands)

 

Katja Komposch

Richterin am Amtsgericht Itzehoe

(Stellv. Vorsitzende des Vorstands)

 

Erk Westermann-Lammers

Vorsitzender des Vorstands der

Investitionsbank Schleswig-Holstein

 

Vorsitzende des Kuratoriums ist

Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerium für Justiz und Gesundheit

des Landes Schleswig-Holstein

 

 

 

förderung

Voraussetzung für die individuelle Unterstützung von

Opfern einer Straftat ist, dass die verletzende Straftat in Schleswig-Holstein nach Errichtung der Stiftung (30. März 2009) begangen wurde. Wurde die Tat außerhalb Schleswig-Holsteins begangen, kann eine Zahlung nur dann gewährt werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Tat in Schleswig-Holstein seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt hatte.

Die Zuwendungen sollen als ergänzende Hilfe für die Opfer von Straftaten gewährt werden. Soweit

  • kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz, aber auch gegenüber Krankenkassen, dem Sozialversicherungsträger u.s.w.),
  • nicht von anderen Opferhilfeeinrichtungen Hilfe geleistet wird,
  • kein eigenes Vermögen vorhanden oder einsetzbar ist und
  • Schadensersatzansprüche gegen den Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können,

kann die Landesstiftung durch eine Einmalzahlung die materiellen und immateriellen Tatfolgen ausgleichen helfen.

 

Einzelheiten regeln die Zuwendungsrichtlinien der Stiftung. Die Stiftung gewährt ihre Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen des Stiftungszwecks. Rechtsansprüche auf Leistungen der Stiftung bestehen nicht.

 

Anträge auf Unterstützung können bei der Geschäftsstelle der Stiftung in 24143 Kiel, Zum Brook 4, gestellt werden.

 

Eine persönliche Beratung oder Betreuung von Opfern wird von der Stiftung nicht geleistet.

 

Die Stiftung kann gemeinnützige Organisationen, deren Engagement der Betreuung von Opfern gilt und zu deren Aufgaben insbesondere die individuelle persönliche Hilfeleistung für Opfer oder die Durchführung von Opferzeugen-Betreuungsprogrammen gehört, durch einmalige finanzielle Zuwendungen bis zu einem Betrag von 5.000,-- € unterstützen.

 

antragsformulare

Für Anträge an die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein nutzen Sie bitte die nachfolgend als Dateiformat zur Verfügung gestellten Formulare, die wir hier zum Download bereit halten.

Die Antragsformulare können Sie als Datei herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle übersenden.

 

Anträge auf Unterstützung können bei der Geschäftsstelle der Stiftung in 24143 Kiel, Zum Brook 4, gestellt werden.

 

Antrag Körperschaft

 

Antrag Privatperson

 

Geschäftsstelle

 

Zum Brook 4

24143 Kiel

Telefon: (0431)-56 02 - 29

Telefax: (0431)-56 02 - 8829

E-Mail: info@stiftung-opferschutz-sh.de

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